Die Krebsfrüherkennung bei der Frau

Die Krebsvorsorge sollte einmal im Jahr stattfinden. Beim ersten Besuch in der Frauenarzt -Praxis sollte die Frau wissen, dass es im Rahmen dieser Konsultation nur erst mal bei einem Gespräch bleiben kann, um so zunächst abzuklären, um was es geht. Hier kann der Frau dann die Entscheidung überlassen werden, ob sie sich noch am gleichen Tag untersuchen lassen will, oder vielleicht erst später.

Die Krebsvorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von bösartigen Erkrankungen der Frau. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat jede Frau mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf diese jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse erstattet wird. Auch wenn nicht alle Krebsarten in einem Frühstadium zu erkennen sind, so ist bei der Jahreskontrolle durch den Frauenarzt/Frauenärztin eine sinnvolle Früherkennung beim Gebärmutterhalskrebs und dem Brustkrebs erwiesenermaßen möglich. Inhalte der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung für die Frau ab dem 20. Lebensjahr unter Berücksichtigung der Änderungen der Krebsfrüherkennungsrichtlinien zum 1.10.2002.