--> Schwangerschaftskalender
Unser zusätzliches persönliches Vorsorgeangebot während Ihrer Schwangerschaft
Sehr geehrte Patientin,
ich freue mich, Sie bei diesem wundervollen Lebensabschnitt begleiten zu können. Schwangerschaft ist keine „Krankheit“, sondern ein natürlicher Zustand im Leben einer Frau. Diese Entwicklung bedarf jedoch einer intensiven Zuwendung um das Wohlergehen der Mutter und das des heranwachsenden Kindes zu sichern.
Ab Feststellen der Schwangerschaft berate ich Sie über alle erforderlichen Untersuchungen
in der Schwangerschaft.
Die moderne Medizin schafft die Voraussetzungen dazu, Risiken abzufangen und die Entwicklung des Kindes im Bauch der Mutter zu überwachen. Die Mutterpassuntersuchungen bieten den Grundstock einer guten medizinischen Überwachung Ihrer Schwangerschaft. Darüber hinausgehend gibt es einige Untersuchungen, die zwar sinnvoll sind, von der Krankenkasse aber teilweise nicht, oder teilweise nur bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt werden.
Bestimmen Sie selbst, ob Ihnen die eine oder andere Untersuchung für Ihre persönliche Schwangerschaftsvorsorge wichtig und notwendig erscheint. Gerne berate ich Sie hierzu auch. Die Kosten der einzelnen Zusatzinformationen erhalten Sie vor Ort bei uns in der Praxis.
Zytomegalie-Test/ Titerbestimmung
Zytomegalie im Erwachsenenalter hat einen harmlosen Verlauf. Die
einzigen Symptome sind eine leicht erhöhte Temperatur und, seltener,
geschwollene Lymphknoten. Ungefähr die Hälfte aller Schwangeren hat
schon einmal eine Zytomegalie durchgemacht. Die
Zytomegalie-Infektion ist die am häufigsten übertragene
vorgeburtliche Erkrankung. Der Erreger ist ein Herpesvirus, das nach
der Erstinfektion in den Körperzellen bleibt. Mütterliche Antikörper
können deshalb den Feten nicht vor einer Infektion schützen. Etwa 1%
aller Neugeborenen sind damit infiziert, davon zeigen die weitaus
meisten aber keine Krankheitssymptome. Nur eins von 4.000 Kindern
kommt mit einer schweren Zytomegalie-Infektion zur Welt, die
charakterisiert ist durch Vergrösserung von Leber und Milz, Anämie
(Blutarmut), Blindheit, Taubheit, verminderten Kopfumfang
(Mikrozephalie), Verkalkungen im Gehirn und nachfolgender
Entwicklungsverzögerung.
Toxoplasmose-Test
Ursache von Toxoplasmose sind Parasiten, die überwiegend durch Katzenkot auf den Menschen übertragen werden (Gartenarbeit, ungewaschenes Obst oder Gemüse). Eine andere Infektionsquelle kann der Verzehr rohen Fleisches sein (Tartar). Von der Schwangeren kann Toxoplasmose auf das Kind übertragen werden und zu schweren Schädigungen führen. Im Blut der Mutter ist durch die Bestimmung der Antikörper eine eindeutige Diagnose zu stellen. Frauen, die bereits Antikörper entwickelt haben, können sich nicht mehr anstecken. Der Toxoplasmose-Test ist nach den Mutterschaftsrichtlinien nur bei Vorliegen eines Infektionsverdachtes vorgesehen. Zur Feststellung Ihrer Immunitätslage ist dieser Test dennoch sehr sinnvoll und empfehlenswert.
Oraler Glucose Toleranztest (24.-28. SSW) zum Ausschluss von Diabetes
Zu den wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahre im Bereich der Geburtshilfe gehört sicherlich, dass die so genannte "pathologische Glukosetoleranz" für die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes erhebliche Bedeutung hat. Hierunter versteht man eine Störung des Zuckerstoffwechsels, die im allgemeinen symptomlos auftritt und durch die üblichen Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nicht erfasst wird. Die Zuckererkrankung in der Schwangerschaft (Gestations-Diabetes) ist eben diese Störung des Zuckerstoffwechsels unterschiedlicher Ausprägung, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt oder erkannt wird. Latent erhöhte Blutzuckerspiegel in der Schwangerschaft steigern das kindliche Risiko für Wachstumsstörungen, Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen. In bestimmten Fällen können sie sogar für ein Versterben des Kindes im Mutterleib verantwortlich sein.
Für die Schwangere selbst besteht eine erhöhte Gefahr, im Laufe ihres weiteren Lebens an einem Dia-betes zu erkranken. Leider wird eine gestörte Glukosetoleranz, wie bereits oben erwähnt, durch die normalen Untersuchungen in der Schwangerschaft (Zucker im Urin) nicht erfasst. Hierzu ist ein spezieller Belastungs- oder Provokationstest erforderlich, den wir Ihnen im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge anbieten. Ihnen wird hierbei ein hochkonzentrierter Zuckertrunk angeboten und der Blutzuckergehalt genau nach 60 Minuten bestimmt. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte erfolgt ein zweiter Test, der so genannte orale Glucose Toleranztest (OGTT). Ist auch dieser Test auffällig, erfolgt eine Vorstellung bei einem Spezialisten für die Zuckererkrankung - dem Diabetologen - der dann in enger Zusammenarbeit mit mir für die weitere Diagnostik und Therapie sorgen wird.
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Ultraschalluntersuchungen
Diese sind im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien zwischen der 9. - 12., der 19. - 22. und der 29. - 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen.
Weitere Ultraschalluntersuchungen sind zwar durchaus sinnvoll, jedoch nicht zwingend notwendig und stellen somit keine Kassenleistung dar.
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3D/4D Ultraschall
In unserer Praxis ist es möglich, fotorealistische 3D/4D Ultraschall-Aufnahmen von Ihrem ungeborenem Kind zu machen. Dank modernster 3D/4D Ultraschalltechnologie kann ermöglicht werden, das Gesicht Ihres Babys schon zu sehen. Sie werden begeistert sein. Erleben Sie, wie es sich bewegt, schläft, Ihnen vielleicht zuwinkt, trinkt oder am Daumen nuckelt. So wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die ersten Fotos oder Mini-Videos von Ihrem ungeborenen Kind zu erhalten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für diese Aufnahmen?
Um besonders gute Aufnahmen vom Gesicht zu bekommen, sollten die Aufnahmen zwischen der 26. und 30. Schwangerschaftswoche gemacht werden. Die Väter oder Geschwister sind natürlich ebenso herzlich willkommen.
Die Qualität der Bilder?
Die Untersuchung ist manchmal wegen ungünstiger Lage des Kindes nicht möglich. Andere Faktoren sind geringe Fruchtwassermenge und die Bauchdeckendichte der Mutter.Bitte beachten Sie zum Abschluss Folgendes:
Auch durch Ultraschalluntersuchungen können nicht alle chromosomale Störungen, genetische Erkrankungen und Fehlbildungen ausgeschlossen werden.
So schwer erkrankt ein Ungeborenes nur dann, wenn seine Mutter in der Schwangerschaft zum ersten Mal eine CMV-Infektion durchmacht. Zweitinfektionen, die auch selten einmal vorkommen können, scheinen dem Kind nicht zu schaden. Das Kind steckt sich normalerweise im dritten oder vierten Schwangerschaftsmonat über die Plazenta an, aber auch noch nach der Geburt über Muttermilch und Speichel.
Es ist sinnvoll, schon vor oder zu Beginn der Schwangerschaft zu kontrollieren, ob bei Ihnen CMV-Antikörper vorliegen, d.h. eine Erkrankung schon stattgefunden hat. Falls nicht, wird eine Kontrolluntersuchung später in der Schwangerschaft (20.-24. Woche) durchgeführt.